Kulturlandschaft

Sundern-Samtholz-Brock

Das Planfeststellungsverfahren.

Infos zum Planfeststellungsverfahren der B64n.

  • Jede Bürgerin, jeder Bürger ist berechtigt, eine Einwendung gegen den Bau der B64n zu verfassen.
  • Auch Jugendliche und Kinder mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
  • Man muss nicht in Herzebrock-Clarholz wohnen.

Diese Einwände müssen vom Regierungspräsidium zur Kenntnis genommen und ausgewertet werden. Jeder Betroffene sollte eine Einwendung einreichen, es entstehen keine finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen oder Nachteile. Der Brief kann handschriftlich oder mit Maschine/PC geschrieben sein.

Wer keine Einwendung erhebt, ist mit der vorgelegten Planung in dieser Form einverstanden!

Der Brief muss bis spätestens zum 20. Januar 2025 in Detmold eingegangen sein!

Per E-Mail an:
post25@brdt.nrw.de

Per Brief an:
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 25
Leopoldstraße 15
32756 Detmold

Heben Sie auf jeden Fall eine Kopie auf! Beim Abgeben beim Regierungsbezirk Detmold möglichst auf der Kopie den Eingang bestätigen lassen. Beim Postversand möglichst per Einschreiben mit Rückschein.

Betreff: Persönliche Einwendung gegen den Bau der Bundesfernstraße B64n in Herzebrock-Clarholz

Sehr geehrte Damen und Herren,

als vom Bau der Bundesfernstraße B64n betroffener Einwohner/ Betroffener/ erkläre ich hiermit, dass ich den Bau der B64n, hier: Ortsumgehung Herzebrock-Clarholz, ablehne und ggf. Entschädigungsansprüche geltend machen werde.

Oder:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den oben genannten Feststellungsentwurf reiche ich hiermit die folgende Einwendung ein.

Git es fachliche Mindeststandards für die Einwendung
NEIN!

Was kann ich einwenden?
ALLES!

Kann ich etwas falsch machen?
NEIN!

Variante 1:

Ich kann mich intensiv mit den Planfeststellungsunterlagen beschäftigen und auf Details eingehen und konkret die Planung an bestimmten Punkten in Frage stellen!

Variante 2:

Ich kann mich auch auf die häufig genannten Argumente gegen den Bau der B64n beziehen, die mich am meisten beschäftigen!

Beispiele:

Verkehrsentwicklung, Notwendigkeit, Dimension, Zerstörung der Natur und Naherholungsgebiete, zu geringe positive Effekte, Verkehrswende, Klimawandel, Verlierer Landwirtschaft, Ersatzwegenetz, Hochwassergefahr, marode Infrastruktur, Lärm, Bauphase, Kostenexplosion, Haushaltslage, etc.
Siehe: Argumente gegen den Bau der B64n

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